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Interpretationen...

Die Vielfalt der Umsetzungsideen und deren Diskussion hat viel Bewegung in Gestaltung der Verwaltungsarbeit gebracht. Allein die Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners hat eine Menge Zeit in Anspruch genommen. Nun steht der Umsetzungstermin vor der Tür und einiges hat sich getan. Die HSH hat sich in den letzten drei Jahren intensiv an den Arbeitkreisen etc. auf Bundes-, Landes- und Kreisebene beteiligt und sich dazu entschlossen vor allem Lösungen für die Bedürfnisse der Gewerbeämter und Kreisverwaltungen zu entwickeln.

Folgende Anforderungen stehen zur Umsetzung an:

  • das Amt bietet dem Gewerbetreibenden und dem Einheitlichen Ansprechpartner ein Werkzeug zur elektronischen Abwicklung von Gewerbemeldungen und Auskünften an
  • die Vorgänge sind potentielle Konfliktprozesse und verbleiben selten im idealtypischen Zustand
  • die beiderseitigen Unsicherheiten in Bezug auf die Sprache und die behördlichen Strukturen müssen über Werkzeuge handhabbar sein
  • das Amt betreibt zukünftig ein Fallmanagement und es herrscht eine Organisationssicherheit bezüglich der Genehmigungsfiktion
  • die technische Zugangsschwelle des Gewerbetreibenden zum Amt ist möglichst gering zu definieren
  • eine klare Trennschärfe zwischen notwendigen Techniklösungen und personellen Aufgaben ist anzustreben
  • potentielle Angebote auf Landes- und Bundesebene (bspw. Informationsportale) sind zur Integration vorgesehen

Wir sind der Meinung: Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ist klassisches eGovernment mit einem Termin und einem Minimalanforderungskatalog. Nur wer die anstehenden Investitionen im Rahmen einer langfristig angelegten eGovernment-Strategie tätigt, wird ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielen.

Elektronische Werkzeuge für Verwaltungen und Bürger

Die EU-DiRiLi bekräftigt die Entwicklungsrichtung: viele Anträge und Auskünfte können schon auf dem Computer des Bürgers und nicht erst an der Tür des Gewerbeamtes beginnen bzw. dort auch enden. HSH-Produktbeispiele sind:

  • Melde- und Gewerberegisterauskünfte
  • Pass/PA-Statusabfragen - Internetwahlschein
  • Anträge (Lohnsteuerkarte, Meldebescheinigung u.v.m.)
  • ...

Aus der Sicht des Bürgers verkürzt sich der Weg zum Amt und steigt die Verfügbarkeit von Verwaltungsprodukten enorm. Allerdings wird eine Beratung durch eine Maschine nie den persönlichen Kontakt ersetzen können. So ist zu erwarten, dass die idealtypischen Konstellationen gut über Software funktionieren und alle anderen weiterhin die  Kompetenz der Sachbearbeitung erfordern. Doch auch wenn der persönliche Kontakt unvermeidlich (bspw. zur Unterschrift) oder einfach gewünscht ist, kann eGovernment-Software eine starke Hilfe sein.

Die HSH konzipiert Anträge und Vorgänge (Gewerbemeldungen, Erlaubnisse, Anzeigen und Auskünfte) für zwei Nutzungsarten:

  1. fallabschließende Bearbeitung mit Unterschrift mittels digitaler Signatur
  2. vollständige Vorbereitung eines persönlichen und terminierten Treffens im Amt.

Der Nutzen ist auch im zweiten Fall beiderseitig: Das Amt bekommt die notwendigen Daten ohne Medienbruch und kann komplexe Fälle in Ruhe vorbereiten. Der Gewerbetreibende schafft sich alle notwendigen Voraussetzungen (Termin, Dokumente etc.) für einen einmaligen und effizienten Besuch im Amt.

Die Vermeidung von Medienbrüchen ist vor allem auch im Hinblick auf die immer häufiger in Frage gestellte Schrifterfordernis und dem zunehmenden Einsatz von elektronischen Akten essentiell. Im Falle einer Online-Gewerberegisterauskunft sind die gegenseitigen Vorteile sehr deutlich. Der Auskunftssuchende hat einen in Ort und Zeit unabhängigen Zugang zu dieser Dienstleistung. Das Amt als Betreiber hat nur scheinbar höhere Kosten. Derzeit werden circa drei Viertel der Auskünfte für gebührenbefreite Auskunftssuchende erstellt. Übernehmen diese den Erstellungs- aufwand selbst, können die Kosteneinsparungen mit den Investitionen verrechnet werden.

Folgende GESO-Online-Komponenten werden derzeit realisiert bzw. sind geplant und beinhalten gegebenenfalls die Nutzung der elektronischen Signatur und elektronischer Bezahlverfahren:

  • Auskünfte:
    • einfache Gewerberegisterauskunft
    • erweiterte Gewerberegisterauskunft für gebührenbefreite und -pflichtige Auskunftssuchende
  • Anträge:
    • Gewerbemeldungen (An-, Um- und Abmeldung)
    • Gaststättenanträge (Anzeigen, Sperrzeit ...)
    • Erlaubnisse (Spiele, Reisegewerbe, Makler ...)

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